Verein

„Heilsam ist nur, wenn im Spiegel der Menschenseele
sich bildet die ganze Gemeinschaft
und in der Gemeinschaft lebet der Einzelseele Kraft.“ (R. Steiner)

Unsere Einrichtung ist ein Kindergarten in sogenannter freier Trägerschaft mit einer vom KVJS erteilten Betriebserlaubnis in der die Rahmenbedingungen, wie räumliche und personelle Mindestausstattungen sowie mögliche Gruppengrößen und -zusammensetzungen festgelegt sind.
Der Träger unseres Kindergartens ist der „Förderverein Waldorfpädagogik“ e.V., in dessen Satzung der Betrieb des Kindergartens als Vereinszweck festgelegt ist.
Die Vereinsmitgliedschaft ist für Eltern, deren Kinder bei uns betreut werden, verbindlich, da der Verein Träger und somit Grundlage für die Existenz der Einrichtung ist. Nach Beendigung der Kindergartenzeit kann die Mitgliedschaft aufrechterhalten oder gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Auch unser pädagogisches Team nimmt zu einem großen Teil über die Vereinsmitgliedschaft die Möglichkeit zur Mitbestimmung in Anspruch.
Eine Mitgliedschaft kann darüber hinaus aber auch von anderen an der Waldorfpädagogik interessierten Menschen beantragt werden. Man kann dem Verein als förderndes, d.h. nicht stimmberechtigtes Mitglied, oder als ordentliches, d.h. stimm- und wahlberechtigtes Mitglied beitreten.

Der Verein wird rechtlich durch eine sogenannte juristische Person, den Vorstand, vertreten.
Dieser besteht aus mindestens drei höchstens sieben Personen und wird von der Mitglieder-versammlung auf eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt.
Die schwerpunktmäßige Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands erfolgt über die Ressorts „Personal“, „Finanzen“ und „Haus/Hof/Garten“. Wichtige Entscheidungen werden immer gemeinsam getroffen.
In der Organisationsform der Selbstverwaltung teilen sich der Vorstand des „Fördervereins Waldorfpädagogik“, Kindergartenleitung und Pädagogisches Team alle Arbeiten, die für den Betrieb einer Kindertagesstätte (über die Betreuung der Kinder während der Öffnungszeiten hinausgehend) nötig sind und anfallen.

Aufnahmeantrag Förderverein