Die Mitgliedschaft im „Förderverein Waldorfpädagogik“ ist für Eltern während der Zeit, in der ihr Kind den Kindergarten besucht, verbindlich, da der Verein Träger und somit Grundlage für die Existenz der Einrichtung ist.
Nach Beendigung der Kindergartenzeit kann die Mitgliedschaft aufrechterhalten oder gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Man kann dem Verein als förderndes, d.h. nicht stimmberechtigtes Mitglied, oder als ordentliches, d.h. stimm- und wahlberechtigtes Mitglied beitreten.
Hier können Sie den Aufnahmeantrag des Fördervereins downloaden.